Motorrad Klasse A mit Schlüsselzahl 80
Bis zum 24. Lebensjahr
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Ab dem 24. Lebensjahr
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter 21 Jahre
Vorteil
Ab dem 24. Lebensjahr alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahreuge fahren
ohne erneut eine Theorie-/ oder Praxisprüfung abzulegen.