Motorrad Klasse A mit Schlüsselzahl 80

Bis zum 24. Lebensjahr
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Ab dem 24. Lebensjahr

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter 21 Jahre

Vorteil
Ab dem 24. Lebensjahr alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahreuge fahren
ohne erneut eine Theorie-/ oder Praxisprüfung abzulegen.