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Rainer´s Fahrstudio

Fahreignungsprobe

Wenn Sie aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchten, muss die Fahreignung beziehungsweise Fahrtauglichkeit nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nachgewiesen werden.

Das zuständige Straßenverkehrsamt kann im Rahmen der Fahrtauglichkeitsuntersuchung
eine Fahreignungsprobe verlangen.

Damit möchte die Behörde die körperliche und geistige Fahrbefähigung prüfen.

Sollten Sie von Ihrer Behörde eine Aufforderung zu einer Fahreignungsprobe erhalten
haben, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich diese zu absolvieren.